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Beratungseinsatz nach § 37,3
Über den Kurs

Im Kontext des Beratungsgesprächs nach § 37,3 stehen rechtliche Grundlagen und ethische Grundsätze im Mittelpunkt, um eine professionelle und unterstützende Begleitung sicherzustellen. Hier sind einige wichtige Aspekte, die im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen und ethischen Prinzipien zu beachten sind:

Rechtliche Grundlagen:

  1. § 37,3 des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII: Dieser Absatz regelt die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Hilfe und Beratung in schwierigen Lebenslagen. Er ermöglicht es, Menschen eine individuelle Unterstützung zu ermöglichen, ohne dass ein umfassender Hilfebedarf vorliegt.

Ethische Grundsätze:

  1. Selbstbestimmung und Autonomie: Die Selbstbestimmung der betroffenen Person steht im Vordergrund. Der Beratungsprozess sollte darauf abzielen, die betroffene Person bei eigenen Entscheidungen zu stärken und zu respektieren.

  2. Vertraulichkeit und Datenschutz: Vertraulichkeit ist essenziell, um das Vertrauen der Kunden im Inneren zu wahren. Berater innen sollten sicherstellen, dass persönliche Informationen geschützt werden und nur mit Einwilligung der betroffenen Person weitergegeben werden.

  3. Empathie und Respekt: ​​Die Beratung sollte auf einer respektvollen und einfühlsamen Kommunikation basieren. Empathie ermöglicht es, die Perspektive der Klient*innen nachzuvollziehen und angemessen zu reagieren.

  4. Nicht-Bewertung und Neutralität: Berater*innen sollten keine voreiligen Bewertungen abgeben oder Partei ergreifen. Neutralität ermöglicht es, einen offenen Dialog zu führen und eine wertfreie Unterstützung anzubieten.

  5. Grenzen der eigenen Kompetenzen: Berater innen sollten ihre eigenen Kompetenzen kennen und wissen, wann eine Weitervermittlung an spezialisierte Fachkräfte notwendig ist. Das Wohl der Klient innen steht stets im Vordergrund.

  6. Kulturelle Sensibilität: Die Beratung sollte auf die kulturellen Hintergründe und Bedürfnisse der Klient*innen eingehen. Sensibilität für kulturelle Vielfalt ist unerlässlich, um eine angemessene Unterstützung zu bieten.

  7. Kontinuität und Nachhaltigkeit: Beratung sollte nicht als einmaliges Ereignis betrachtet werden. Die kontinuierliche Unterstützung und Begleitung im Rahmen von § 37 Abs. 3 kann langfristig positive Veränderungen bewirken.

Bei der Durchführung von Beratungsgesprächen nach § 37 Abs. 3 ist es wichtig, diese rechtlichen Grundlagen und ethischen Grundsätze zu beachten, um eine qualitativ hochwertige und verantwortungsbewusste Beratung zu gewährleisten.

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